Barrierefreiheitserklärung
Die Betreiber dieser Website sind bemüht, die Inhalte und Funktionen im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten. Ziel ist es, die Website so zu entwickeln, dass sie möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von technischen Voraussetzungen, körperlichen Einschränkungen oder individueller Nutzungssituation – zur Verfügung steht.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der
Zahnarztpraxis Helena Brodt
(www.zahnarztpraxis-brodt.de).
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website wird schrittweise hinsichtlich Barrierefreiheit überprüft und optimiert. Teile der Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei, insbesondere:
– Nicht alle Bilder verfügen bereits über vollständig aussagekräftige Alternativtexte
– Kontrastverhältnisse können in einzelnen Bereichen noch optimiert werden
– PDF-Dokumente liegen teilweise noch nicht in barrierefreier Form vor
– Einzelne Elemente können je nach Endgerät oder Browser in der Tastaturbedienung eingeschränkt sein
Wir arbeiten daran, diese Einschränkungen nach und nach zu reduzieren.
3. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Zu den laufenden und geplanten Maßnahmen gehören:
– Ergänzung und Überarbeitung von Alternativtexten für Bilder
– Optimierung von Kontrasten, Schriftgrößen und Abständen
– Überarbeitung von Formularen hinsichtlich Tastaturbedienbarkeit, Beschriftung und Leserlichkeit
– Schrittweise Erstellung barriereärmerer Dokumente und Inhalte
4. Rückmeldung und Kontakt
Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte teilen Sie uns dabei möglichst genau mit, auf welcher Seite oder in welcher Situation der Zugriff erschwert war.
Kontakt für Hinweise zur Barrierefreiheit:
Zahnarztpraxis Helena Brodt
Kirchenstraße 1
84478 Waldkraiburg
Telefon 08638 / 2566
Mail: info@zahnarztpraxis-brodt.de
5. Durchsetzungsverfahren (Hinweis)
Sollten Sie nach Ihrer Rückmeldung der Auffassung sein, dass Ihr Anliegen nicht angemessen bearbeitet wurde, können Sie sich – abhängig vom Bundesland – an die zuständige Stelle für die Durchsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen wenden (z. B. Landesbeauftragte oder Schlichtungsstelle). Die jeweils zuständigen Kontaktstellen finden Sie auf den Internetseiten der Landesbehörden.
Stand dieser Erklärung: März 2026